Teilnahmebedingungen
2für1-Freizeitgutschein-Aktion 2025

1. Veranstalter; Teilnahmebedingungen

Die Milchwerke Berchtesgadener Land Chiemgau eG, Hockerfeld 5-8, 83451 Piding (im Folgenden „Veranstalter" genannt) veranstaltet in der Zeit vom 01.03.2025 bis zum 30.06.2025 die Prämienaktion „2für1-Freizeitgutschein“ in Deutschland, für die die nachfolgenden Teilnahmebedingungen gelten. Mit der Teilnahme an der Aktion akzeptieren die Teilnehmenden diese Bedingungen.

2. Teilnahmeberechtigung; Ausschluss von Personen

Teilnehmen dürfen natürliche Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland.

Eine Teilnahme in fremdem Namen ist nicht erlaubt.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Personen von der Teilnahme auszuschließen, bei denen der begründete Verdacht besteht, dass sie sich bei der Teilnahme unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder in sonstiger Weise versuchen, sich oder Dritten durch Manipulation Vorteile zu verschaffen. Der Ausschluss kann auch nach der Teilnahme erfolgen und hat die Verweigerung der Prämie zur Folge.

3. Teilnahmevoraussetzung; Aktionsprodukte

Voraussetzung für die Teilnahme an der Aktion ist der Kauf mindestens eines Aktionsproduktes. Als Aktionsprodukte gelten alle 1-Liter-Packungen Milch der Marke „Berchtesgadener Land“, sofern diese im Zeitraum 01.03.-30.06.2025 im deutschen Handel erworben wurden. Dies sind im Einzelnen:

Je Kaufakt ist nur eine Teilnahme an der Aktion möglich und somit auch nur der Erhalt genau eines 2für1-Gutscheins.

4. Teilnahme

Die Teilnahme an der Aktion ist kostenlos, jedoch an den Kauf eines Aktionsproduktes gebunden. Da die Teilnahme ausschließlich online möglich ist, können, je nach genutztem Internettarif, zusätzlich Übermittlungskosten entstehen.
Die Teilnahme an der Aktion ist ausschließlich auf der Webseite aktion.bergbauernmilch.de und nur bis zum 30.09.2025, 23:59 Uhr deutscher Zeit, möglich.

Zur Teilnahme muss das Formular vollständig ausgefüllt und abgesendet werden. Dies schließt neben der Eingabe persönlicher Daten (Vorname, Name, E-Mail-Adresse) die Auswahl des gewünschten Freizeit-Angebots und den Upload des vollständigen Kaufbelegs ein, der den Kauf eines Aktionsproduktes belegt.

Dabei sind analoge Kaufbelege vollständig zu fotografieren oder einzuscannen. E-Kassenbons und digitale Rechnungen können im Original hochgeladen werden (die Datei, die vom jeweiligen Händler bereitgestellt wird). Screenshots von Belegen oder aus Apps berechtigen nicht zur Teilnahme. Persönliche Daten können auf den Belegen geschwärzt werden. Folgende Angaben müssen klar lesbar sein: Händler, Datum, Uhrzeit (sofern angegeben), Gesamtsumme, Beleg-Nummer sowie das/die Aktionsprodukt/e inkl. Preis.

Jeder Kaufbeleg mit einem Aktionsprodukt berechtigt zur einmaligen Teilnahme. Auch wenn mehrere Aktionsprodukte darauf aufgeführt sind, kann pro Kaufbeleg nur ein (1) 2für1-Gutschein angefordert werden.

Die Prüfung des hochgeladenen Kaufbelegs wird unmittelbar nach der Teilnahme geprüft. Sollte der Kaufbeleg nicht korrekt ausgelesen werden können, kann eine neue Datei hochgeladen werden. Ist die Prüfung erfolgreich, so erhält die teilnehmende Person den entsprechenden 2für1-Gutschein per E-Mail.

Für die Richtigkeit der gemachten Angaben sind allein die Teilnehmenden verantwortlich.

5. 2für1-Freizeitgutschein

Bei erfolgreicher Teilnahme erhält der Teilnehmende einen personalisierten 2für1-Freizeitgutschein für das ausgewählte Freizeit-Angebot per E-Mail. Ein Umtausch des Gutscheins ist nicht möglich, der Weiterverkauf ist untersagt.

Der Versand der Gutscheine erfolgt i.d.R. innerhalb einer Stunde. Sollte sich der Versand verzögern, so lassen sich hieraus keinerlei Ansprüche des Teilnehmenden gegenüber dem Veranstalter ableiten.

Zusätzlich zu den folgenden allgemeinen Einlösebedingungen gelten für die einzelnen Angebote ergänzend individuelle Einlösebedingungen (diese sind auf der Aktionswebsite und auf dem Gutschein aufgeführt). Sollte es hierbei zu Abweichungen kommen, gelten die individuellen Einlösebedingungen des jeweiligen Angebots vorrangig.

Allgemeine Einlösebedingungen

Der 2für1-Freizeitgutschein kann nur von der darauf benannten Person für das aufgeführte Freizeit-Angebot genutzt werden, eine Übertragung ist nicht möglich. Einlösbar ist der Gutschein, sofern nicht anders angegeben, vom 01.03.2025 bis 31.10.2025 innerhalb der regulären Öffnungszeiten.

Der Freizeitgutschein ist ein Rabattgutschein und stellt selbst kein Eintrittsticket dar. Der Vorteil des Gutscheins ist für jedes Freizeit-Angebot individuell angegeben. Im Regelfall ermöglicht dieser entweder

  • eine längere Nutzung als der reguläre Eintrittspreis (bspw. „Zahle 1 Stunde, bleibe 2 Stunden“) oder
  • den kostenfreien Eintritt für eine zweite Person in Begleitung einer Person, die den regulären Eintritt zahlt (unterscheiden sich die Eintrittspreise für die beiden Personen, so ist stets der günstigere Eintritt kostenfrei).

Jeder Freizeitgutschein kann nur einmalig genutzt werden und muss vor der Zahlung des Eintrittspreises vorgelegt werden. Eine Kombination mit anderen Aktionen/Sonderpreisen ist nicht möglich.

Kann das ausgewählte Freizeit-Angebot an einem bestimmten Tag (bspw. aufgrund von Witterung, Krankheit oder Besucherkapazität) oder grundsätzlich (bspw. aufgrund von Insolvenz, technischem Defekt oder gesetzlicher Einschränkungen) nicht genutzt werden, lässt sich hieraus kein Anspruch gegenüber dem Veranstalter oder dem Freizeit-Partner ableiten.

Eine Barauszahlung des Gutscheinwerts ist ausgeschlossen.

6. Datenschutz

Der Veranstalter wird personenbezogene Daten, die im Rahmen der Aktion gewonnen wurden, ausschließlich und nur so lange speichern und verarbeiten, soweit dies im Rahmen der Abwicklung der Aktion notwendig ist. Sämtliche personenbezogenen Daten werden grundsätzlich vertraulich und entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen behandelt. Die Daten werden insbesondere nicht zu Werbezwecken genutzt.

Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur, sofern dies zur Durchführung der Aktion notwendig ist. Die entsprechenden Dienstleister sind sorgfältig ausgewählt und ebenfalls dem sorgfältigen und vertraulichen Umgang mit den personenbezogenen Daten verpflichtet.
Weitere Datenschutzhinweise sind unter https://bergbauernmilch.de/de/kontakt-hinweise/datenschutzhinweise.html aufgeführt.

7. Haftung

Der Veranstalter haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbegrenzt. Gleiches gilt bei der Übernahme von Garantien oder einer sonstigen verschuldensunabhängigen Haftung sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Der Veranstalter haftet dem Grunde nach für die einfach fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d. h. solcher Pflichten, auf deren Erfüllung die Teilnehmenden zur ordnungsgemäßen Durchführung der Aktion regelmäßig vertrauen dürfen; in diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den typischerweise entstehenden, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine darüber hinausgehende Haftung des Veranstalters ist ausgeschlossen.

Vorstehende Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

8. Änderung der Teilnahmebedingungen; Anpassung und Beendigung der Aktion

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, jederzeit die Teilnahmebedingungen zu ändern oder zu ergänzen, soweit dies im Interesse einer einfachen und sicheren Abwicklung, insbesondere zur Verhinderung von Missbräuchen, erforderlich ist.

Der Veranstalter ist berechtigt, die Aktion jederzeit zu ändern, zu verlängern für einen vorübergehenden Zeitraum zu unterbrechen oder bei berechtigten Gründen ohne Vorankündigung zu beenden, insbesondere wenn eine ordnungsgemäße Durchführung der Aktion ohne entsprechende Maßnahmen aus technischen, rechtlichen oder sonstigen Gründen erheblich erschwert wird oder nicht gewährleistet werden kann. Hieraus entstehen keine Ansprüche der Teilnehmenden gegen den Veranstalter.

Wenn eine solche Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmenden verursacht wird, kann der Veranstalter von diesem Teilnehmenden Schadenersatz verlangen, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.

9. Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder sollte eine Regelungslücke bestehen, berührt dieses die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt.

Ausschließlich anwendbares Recht ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zur Aktion können per E-Mail an die Adresse bergbauernmilch@promotionservice.de gerichtet werden.

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